Baurecht

Alle für einen Bauantrag notwendigen Antragsunterlagen können von uns erstellt werden, da wir gemäß § 70 der Bauordnung NRW bauvorlageberechtigt sind (Bescheinigungen).

Dies garantiert eine formal korrekte Anfertigung der Antragsunterlagen und eine verzögerungsfreie Bearbeitung. Zudem beschleunigt unsere Zusammenarbeit mit und die Arbeit für Architekten die Genehmigungsverfahren erheblich.
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BImSchG
WHG